Herzlich willkommen auf der Website der Nachbarschaft Westeneicken – einer der drei Nachbarschaften Weshofens. Außer Westeneicken gibt es noch die Niederste und die Östliche Nachbarschaft.

Sup-Peiter

Seit 1932 wird das Nachbarschaftsfest an jedem Samstag nach Petri Stuhlfeier (22.02.) begangen. Gefeiert wird ausschließlich von Männern in den oben genannten drei Nachbarschaften. Die Besonderheit, an diesem Abend die plattdeutsche Sprache zu pflegen, verliert immer mehr an Bedeutung, nur noch wenige sind ihrer mächtig.

Der Abend beginnt mit den Regularien der früheren Versammlungen: Protokollverlesung vom letzten Jahr, Darlegung der Kassenverhältnisse, Ehrung der verstorbenen Nachbarn, Auszeichnung der Jubilare.

Dann erfährt das Fest seinen ersten Höhepunkt: Das Pfefferpotthastessen ist seit 1929 zum festen Bestandteil geworden. Hauptteil der nachbarlichen Zusammenkünfte ist dann das “Winnen”, welches für manchen Bürger auch mit etwas Kostenaufwand verbunden ist. Traditionsgemäß nimmt die Nachbarschaft an allem Anteil, was einem Bürger im Laufe eines Jahres widerfahren ist. Entsprechend dem Geldbeutel und dem Anliegen sind die zu entrichtenden Beiträge gestaffelt. Ebenso werden an diesem Abend Neubürger aufgenommen.

Relikte aus alter Zeit sind noch ein Ofen, vor den der jeweilige “Sünder’ zitiert wird, und eine lange, schmale Eisenplatte mit sägeartigen Randeinschnitten. Ein sogenannter Schräpper verurteilt nach der Verhandlung die Kandidaten zu Geldbeträgen, zu denen die Zustimmung der gesamten Bürgerversammlung erfolgen muss. Dann kann der Schräpper durch dreimaliges Abkratzen der Eisenplatte mit einem Stocheisen den Nachbarn wieder freigeben.

Die Einkünfte fließen in die Nachbarschaftskasse, aus der die Kosten für den Abend bestritten werden.

Ausrufen

Eine Woche vor dem Nachbarschaftsfest “Sup-Peiter” ziehen die Ausrufer der drei Nachbarschaften durch ihr jeweiliges Gebiet und machen lautstark mit Trommeln und Trompeten auf das bevorstehende Fest aufmerksam. Sinn des Ausrufens ist nicht nur, die bekannten Nachbarn an Sup-Peiter zu erinnern, sondern auch neue Nachbarn dazu einzuladen.

Da das Ausrufen wegen wegen langer Wegstrecken und meist niedrigen Temperaturen für die Ausrufer anstrengend ist, sind sie für die eine oder andere Verpflegung und Versorgung mit Getränken sehr dankbar.

Schnadegang

Am ersten Sonnabend im September findet in jedem Jahr in Westhofen der Schnadegang statt.

Ausgerichtet von den drei Nachbarschaften und dem Heimatverein werden die Grenzen abgegangen. Heute meist ein geselliger Vorgang, in früheren Zeiten jedoch eine ganz wichtige Angelegenheit.

Das Wort Schnade stammt aus dem mitteliniederdeutschen snat = Linie, Grenze, Grenzzeichen; snatbom = Grenzbaum (Woeste: snad = Grenze, gehauene Schlucht; syn. snaise).

Bis weit nach 1800 kannte man z.B. hier in Westfalen keine Katasterämter mit Flurbüchern, Steuerrollen etc. Die Flurnamen waren im Prinzip alles, was man hatte. Die Besitzer kennzeichneten die Größe der einzelnen Grundstücke durch das Setzen von Grenzsteinen, Grenzpfosten, Anpflanzen von Bäumen (Grenzbäume) oder Ziehen von Grenzgräben.

Hieraus ergab sich die Notwendigkeit, wenigstens einmal im Jahr die Grenzen abzugehen um nachzusehen, ob sich die Grenzsteine noch an Ort und Stelle befanden und nicht vom Nachbarn versetzt worden waren.

Mit Einführung der Katasterkarten schwand die Möglichkeit, seinen Besitz durch das Versetzen von Grenzsteinen zu vergrößern, und der Schnadegang ist nur ein historisches Überbleibsel.

Das Klutengericht

Nach dem Schnadegang veranstalten die Nachbarn das sog. Klutengericht.

Vermutlich bis ins 17. Jahrhundert hinein fand ein jährlicher Gerichtstag statt. Hier wurden örtliche Streitfälle verhandelt, in denen Strafen und Bußen verhängt wurden. Akzeptierten die Beteiligten sie, wurden höhere Justizstellen gar nicht erst angerufen.

Beim Klutengericht der Westhofener Nachbarschaften werden Themen, die alle Nachbarschaften betreffen, behandelt aber auch kleine Strafen verhängt.

Ergänzte Auszüge aus dem Festbuch der Reichshofschützen
zur Verfügung gestellt, vom Ortsheimatpfleger Lothar Meißgeier

Geschichte

1324 wurden einem Teil des damaligen Reichshofes Westhofen die Rechte einer Freiheit zuerkannt, was dem Ort wichtige städtische Rechte gab. Das wesentliche Privileg ermächtigte die Freiheit, über ihre Angelegenheiten nach eigenem Willen zu entscheiden, so auch über die Bürgermeister‑ und Ratswahl. Diese Wahlen verliefen folgendermaßen:

Am 22. Februar war Kür‑ und Pflichttag. Die Bürgerschaft hatte das Recht, aus den freien Erben und gemeinen Bürgern den Bürgermeister und den Rat zu wählen. Vorher musste der alte Bürgermeister vor dem Rat und einer Abordnung der Bürgerschaft über seine Regierung, besonders über die Einnahmen und Ausgaben, Rechenschaft ablegen. Denn darüber selbst zu bestimmen, gehörte zu den besonderen Rechten der Freiheit. Nach dem vollzogenen Rechenschaftsbericht schritt man zur Bürgermeisterwahl, die auch den alten Bürgermeister als neuen bestätigen konnte.

1723 verlor die Freiheit Westhofen ihre Selbstverwaltung, auch hier wurde das”Rathäusliche Reglement” eingeführt: Der Staat Preußen übernahm die Verwaltung.

Auch wenn die Westhofener ihre Selbstverwaltung und die niedere Gerichtsbarkeit verloren hatten, ganz nehmen ließen sie sich ihre alten Traditionen nicht. In Erinnerung an den Kür- und Pflichttag wird heute das Nachbarschaftsfest “Sup-Peiter” gefeiert.

Personen

v.l.: Kassierer Markus Wagemann, Protokollführer Ulrich Röder, 1. Kassierer Günter Kersebohm, Oberrichter Stefan Petruschke, 1. Schräpper Matthias Rohde,
Schräpper Mark Tappmeyer, Kassierer Winfried Wiesinger, Schräpper Tim Wagemann, Schräpper Frank Dommermühl

Vorstand der Nachbarschaft Westeneicken:

  • Oberrichter: Stefan Petruschke
  • Richter: Martin Matschullies
  • 1. Schräpper: Matthias Rohde
  • Schräpper:  Frank Dommermühl, Mark Tappmeyer, Tim Wagemann
  • Protokollführer: Ulrich Röder
  • 1. Kassierer: Günter Kersebohm
  • Kassierer : Winfried Wiesinger, Markus Wagemann

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